Psychotherapie mit Gruppen ist ein spannendes, zugleich auch anspruchsvolles Arbeitsfeld voller Herausforderungen, die inzwischen von den Krankenkassen angemessen honoriert wird. Sie erweitert das eigene Behandlungsspektrum und bietet eine zusätzliche Möglichkeit, vielen Patienten ein Erfolg versprechendes Therapieangebot zu machen. Die Gruppentherapie-Zusatzausbildung ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung. Deshalb ist auch die Approbationsbehörde nicht zuständig. Sie ist eine zusätzliche Qualifikation, die die Kassenärztliche Vereinigung verlangt, damit man später Gruppentherapien auf Krankenkassenkosten abrechnen darf. Die Psychotherapie-Richtlinien legen folgende
Bedingungen fest. Zur Abrechnungsgenehmigung GRT müssen Sie folgendes nachweisen:
- 80 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe (Selbsterfahrung im Rahmen der Vollausbildung
wird anerkannt)
- 48 Std. Theorie Gruppenverhaltenstherapie
- 120 Std. kontinuierliche Gruppenbehandlung
- mit mind. 40 Std. Supervision bei einem anerkannten Gruppentherapie-Supervisor (Liste
siehe Kundenportal myCIP)
Die KV will dies durch ein Zeugnis des Instituts bestätigt haben. Das Institut stellt das Zeugnis aus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Sie besuchen die 3 Kurse, Sie führen die notwendige Stundenzahl Gruppentherapie durch, Sie lassen diese nach jeder dritten Gruppensitzung supervidieren. Sie erhalten obige Bescheinigung und eine Rechnung über die Bearbeitung in Höhe von 75,– €. Weitere Infos erhalten Sie im Kundenportal myCIP unter Gruppentherapie-Zusatzausbildung auf kirinus.de.
Mit der KJ-Gruppentherapie-Zusatzqualifikation (VT), die nicht obligatorischer Bestandteil der staatlichen Ausbildung ist, werden Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen therapeutische Möglichkeiten eröffnet, die sich auf die Symptomreduktion und die makroanalytischen Aspekte der psychischen Auffälligkeiten bzw. Verhaltensauffälligkeiten sehr konstruktiv auswirken können.