Psychotherapie mit Gruppen ist ein spannendes, zugleich auch anspruchsvolles Arbeitsfeld voller Herausforderungen. Sie erweitert das therapeutische Behandlungsspektrum und bietet eine zusätzliche Möglichkeit, vielen Patient*innen ein erfolgversprechendes Therapieangebot zu machen. Die Gruppentherapie-Zusatzausbildung ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung. Deshalb ist auch die Approbationsbehörde hierfür nicht zuständig. Sie ist eine zusätzliche
Qualifikation, die die Kassenärztliche Vereinigung voraussetzt, um später Gruppentherapien auf Krankenkassenkosten
abrechnen zu können. Zur Abrechnungsgenehmigung GRT sind in diesem Zusammenhang folgende Nachweise zu erbringen:
• 80 Std. Selbsterfahrung in der Gruppe (Selbsterfahrung im Rahmen
der Vollausbildung wird anerkannt)
• 48 Std. Theorie zu „Gruppentherapie“
• 120 Std. kontinuierliche Gruppenbehandlung mit mind. 40 Std. Supervision einer durch die KIRINUS CIP Akademie anerkannten GRT-Supervisorin (Liste siehe Kundenportal myCIP) Das Institut stellt die entsprechende Leistungsbescheinigung zur Einreichung bei der Kassenärztlichen Vereinigung aus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Sie besuchen die drei Theorie-Wochenenden zur GRT-Zusatzqualifikation Ihres entsprechenden Richtlinienverfahrens, Sie führen die notwendige Stundenzahl Gruppentherapie durch, Sie lassen diese nach jeder dritten Gruppensitzung supervidieren. Ihre Leistungsbescheinigung erhalten Sie im Anschluss daran in Ihrem
Ausbildungsbüro. Für die Erstellung des Zeugnisses fällt eine Einmalzahlung von 75 € an (siehe hierzu auch weitere Informationen im Kundenportal myCIP unter „Fort- und Weiterbildung“ auf kirinus.de).