Psychotherapie mit Gruppen ist ein spannendes, zugleich auch anspruchsvolles Arbeitsfeld voller Herausforderungen. Sie erweitert das therapeutische Behandlungsspektrum und bietet eine zusätzliche Möglichkeit, vielen Patientinnen ein erfolgversprechendes Therapieangebot zu machen. Die Gruppentherapie-Zusatzausbildung ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung. Deshalb ist auch die Approbationsbehörde hierfür nicht zuständig. Sie ist eine zusätzliche Qualifikation, die die Kassenärztliche Vereinigung voraussetzt, um später Gruppentherapien auf Krankenkassenkosten abrechnen zu können. Zur Abrechnungsgenehmigung GRT sind in diesem Zusammenhang folgende Nachweise zu erbringen:
• Mind. 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe (Selbsterfahrung im Rahmen der Vollausbildung wird anerkannt)
• Mind. 48 Std. Theorie zu „Gruppentherapie“
• Mind. 60 Therapieeinheiten ( = 60 Doppestunden von je 100 Min.) kontinuierliche Gruppenbehandlung mit mind. 30 Std.
Supervision (seit dem 01.04.2024) einer durch die KIRINUS CIP Akademie anerkannten GRT-Supervisorin (Liste siehe Kundenportal myCIP)
Das Institut stellt die entsprechende Leistungsbescheinigung zur Einreichung bei der Kassenärztlichen Vereinigung aus, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Sie besuchen die drei Theorie-Wochenenden zur GRT-Zusatzqualifikation Ihres entsprecheden Richtlinienverfahrens, Sie führen die notwendige Stundenzahl Gruppentherapie durch, Sie lassen diese nach jeder zweiten Gruppen-Doppelstunde supervidieren. Die Abrechnung der durchgeführten Gruppentherapiestunden muss dabei über die KIRINUS Ausbildungsambulanz erfolgen. Ihre Leistungsbescheinigung erhalten Sie im Anschluss daran in Ihrem Ausbildungsbüro. Für die Erstellung des Zeugnisses fällt eine Einmalzahlung von 75 € an (siehe hierzu auch weitere Informationen im Kundenportal myCIP unter „Fort- und Weiterbildung“ auf kirinus.de).