LEITUNG
Dr. Stephanie Backmund-Abedinpour | M.Sc.Psych. Anna Jelinek
UMFANG
Zweijährige Weiterbildung mit 6 Präsenz-Workshops, 4 Online-Supervisionen, 4 Online-Seminaren und einem Abschluss-Kolloquium mit insgesamt 164 Stunden.
VORAUSSETZUNGEN
• FA Psychiatrie und Psychotherapie, FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
bzw. FA Kinder- und Jugendpsychotherapie mit Fachkunde Verhaltenstherapie
• Zusatzbezeichnung Psychotherapie – Verhaltenstherapie
• Approbation als Psychologischer Psychotherapeut – Verhaltenstherapie
• Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im klinisch-therapeutischen Bereich nach
Approbation bzw.
• Facharztprüfung/Prüfung Zusatzbezeichnung
KOSTEN
4.500 € (zahlbar per Einzug in 6 Raten à 750 € und CIP-Immatrikulation (60 €/Jahr)
KURSORT
Gruppenräume der KIRINUS CIP Akademie München
BEWERBUNG
Frühzeitige Bewerbung wird aufgrund begrenzter TN-Zahl empfohlen. Bitte schicken Sie uns Ihren Lebenslauf mit Foto, Ihre Approbationsurkunde bzw. Facharztzeugnis, Zeugnis Zusatzausbildung Psychotherapie, einen Nachweis über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im klinisch-psychotherapeutischen Bereich, sowie ein kurzes Anschreiben, aus dem Ihre Motivation hervorgeht, diese Weiterbildung zu absolvieren per Mail an heike.koch@kirinus.de.
ANMELDUNG
Nach positiver Rückmeldung durch die KIRINUS CIP Akademie melden Sie sich bitte ausschließlich online an: kirinus.de/akademie/kursbuchung
Bitte beachten Sie die abweichenden Rücktrittsbedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen: Die Weiterbildung kann nur komplett gebucht, einzelne Blöcke oder Tage nicht storniert werden. Bis 6 Wochen vor Beginn kann die gesamte Weiterbildung storniert werden. In diesem Fall wird eine Stornogebühr von 10% der Gesamtkosten fällig. Bei späterem Rücktritt vor dem Starttermin können die Kosten der gesamten Reihe nur dann abzüglich der 10% Stornogebühr erstattet werden, wenn eine Überbelegung besteht und eine Nachrückerin gefunden werden kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung. Ein Rücktritt nach dem Start der Weiterbildung ist nicht möglich, versäumte Kursblöcke können nicht nachgeholt werden. Sollte die Weiterbildung mangels TN abgesagt werden müssen, informieren wir die TN vier Wochen vor Kursbeginn. Die TN verzichten bei Absage einer Veranstaltung auf sämtliche Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.