Gruppentherapie-Zusatzqualifikationen
Psychotherapie mit Gruppen ist ein spannendes, zugleich auch anspruchsvolles Arbeitsfeld voller Herausforderungen. Sie erweitert das therapeutische Behandlungsspektrum und bietet eine zusätzliche Möglichkeit, vielen Patientinnen ein erfolgversprechendes Therapieangebot zu machen. Wir bieten Kurse zur Gruppentherapie für verschiedene Interessentengruppen an, beachten Sie bitte die entsprechenden Regularien und Kennzeichnungen der Kurse.
1. Vorgaben für Psychologische Psychotherapeutinnen / Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
Die Gruppentherapie-Zusatzqualifikation ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung. Sie stellt eine zusätzliche Qualifikation dar, die die Kassenärztliche Vereinigung voraussetzt, um später Gruppentherapien mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Für Psychologische Psychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (auch in Ausbildung befindliche PiAs der KIRINUS CIP Akademie) gelten die folgenden Anforderungen für die Erlangung der Gruppentherapie-Abrechnungsgenehmigung:
• Mindestens 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe (Selbsterfahrung im Rahmen
der Vollausbildung wird anerkannt).
• Mindestens 48 Stunden Theorie zu „Gruppentherapie“.
• Mindestens 60 Therapieeinheiten (= 60 Doppelstunden à 100 Minuten) kontinuierliche
Gruppenbehandlung.
• Mindestens 30 Stunden Supervision durch eine von der KIRINUS CIP Akademie
anerkannte Supervisorin.
Nach Erfüllung aller Kriterien stellt das Institut eine Leistungsbescheinigung für die Kassenärztliche Vereinigung aus. Für weiterführende Informationen und Kontaktpersonen der entsprechenden Abteilungen schauen Sie gerne auf unserer Homepage vorbei: Zusatzqualifikation Gruppentherapie
2. Vorgaben für Psychotherapeutinnen in Weiterbildung (PtW)
In der neuen Weiterbildungsordnung ist Gruppentherapie in allen anerkannten Richtliinienverfahren (VT, TP, ST) integraler Bestandteil. Die gruppentherapeutischen Inhalte können im stationären oder im ambulanten Teil der Weiterbildung erbracht werden. Nach Abschluss der Weiterbildung ist die fachliche Befähigung für Gruppentherapie somit automatisch gegeben, d. h. es muss keine separate Zusatzqualifikation erworben werden.
Es müssen im Rahmen der Weiterbildung u. a. 48 Stunden Theorie zur Gruppentherapie absolviert werden. Im Jahresprogramm 2026 haben wir für die PtW der E-VT ein entsprechendes Angebot aufgenommen.