Staatliche Ausbildung - Psychotherapie
Schön, dass Sie sich für eine Ausbildung an der KIRINUS CIP Akademie interessieren. Seit über 25 Jahren liegt es uns am Herzen, integrative und methodenübergreifende Ansätze der Psychotherapie in Theorie und Praxis zu vermitteln. Deshalb sind wir besonders stolz darauf, heute alle staatlich anerkannten Ausbildungszweige anbieten zu können.
Voraussetzung
Die Voraussetzung für die staatliche Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin* ist ein Hochschulstudium mit entsprechenden Kenntnissen in klinischer Psychologie wie zum Beispiel bei Diplom- oder Masterabschlüssen. Für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichentherapeutin, sind neben Psychologinnen auch Absolventinnen der Pädagogik, der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit, der Erziehungswissenschaft(n) und Bildungswissenschaft(en) zugangsberechtigt. Weitere, inhaltlich äquivalente Studiengänge müssen vom Institut(stellvertretend für das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie, das die Zugangsvoraussetzungen definiert) auf ihre Zugangsberechtigung hin überprüft werden.
Dauer
Die Ausbildungsdauer bestimmen Sie, ganz nach Belieben. Zur Auswahl stehen:
- entweder eine 3-jährige Vollzeitausbildung
- oder eine 5-jährige, berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit
Besonders praktisch: Sie müssen sich am Anfang noch nicht festlegen, sondern können dies auch im Verlauf der Ausbildung anpassen.
Allgemeiner Umfang
Der allgemeine Umfang der Ausbildung wird vom Psychotherapeutengesetz (PsychThG) festgelegt. Insgesamt sind 4.200 Stunden zu absolvieren:
- 600 Stunden theoretische Ausbildung
- 1.800 Stunden praktische Tätigkeit, davon mind. 1.200 Stunden an einer kooperierenden psychiatrisch-klinischen Einrichtung (bzw. im Kinder- und Jugendlichenbereich bis zu 600 Stunden bei einer niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiaterin mit Weiterbildungsbefugnis) und mind. 600 Stunden in einer kooperierenden psychotherapeutischen oder psychosomatischen Klinik oder Praxis
- Praktische Ausbildung: 600 Stunden selbst durchgeführte Therapien
- 150 Stunden Supervision (davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision)
- 120 Stunden Selbsterfahrung (einzeln oder in der Gruppe)
- Sowie 930 weitere Stunden Ausbildung
Ausbildungszweige
Die Ausbildungszweige umfassen alle 5 staatlichen Ausbildungen und sind unterteilt in verhaltenstherapeutisch, systemisch, tiefenpsychologisch fundiert oder kombiniert tiefenpsychologisch fundiert / psychoanalytisch. Ferner unterscheiden wir zwischen Erwachsene oder Kinder und Jugendliche. Hier können Sie sich detailliert informieren: