INFOABEND am 29.10.2026 18.30 Uhr
Wer bereits die Approbation für die Erwachsenentherapie hat oder diese im Rahmen einer Ausbildung an einem staatlich anerkannten Institut erwerben wird, kann statt einer 3- bis 5-jährigen Vollausbildung zur approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin eine zeitlich deutlich begrenzte KJ-Zusatzqualifikation nach KV-Kriterien erwerben. Für diese Zusatzqualifikation ist kein Praktikum in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik erforderlich!
Es sind mindestens 200 Theoriestunden und die Behandlung von mindestens drei Patientinnen (davon höchstens 1 Jugendliche), mit mindestens 200 Therapiestunden (1 LZT und 1 KZT erforderlich) sowie mindestens 50 Stunden Supervision nachzuweisen. Ein Teil der Theoriestunden sollte durch kontinuierlichen Besuch der Kasuistik Kinder- und Jugendlichentherapie abgedeckt werden. Die Absolvierung dieser Zusatzqualifikation führt zusammen mit den eigenen Behandlungen unter Supervision zur Anerkennung des Fachkundenachweises "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen“ durch die Kassenärztliche Vereinigung. Dieser ist Voraussetzung, um neben der Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen eine Kassenzulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zu bekommen.
Grundsätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Doppelapprobation (E und KJ). Angesichts des neuen Psychotherapeutengesetzes (gemäß § 27 Abs. 2 vom 1. September 2020) ist diese bis zum 1. September 2032 befristet. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss die Doppelapprobation vollständig absolviert worden sein.
Diese Zusatzqualifikation gilt ausschließlich für Psychologische Psychotherapeutinnen, die nach altem Recht die Ausbildung absolvieren bzw. absolviert haben. In der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) existiert diese Form der Zusatzqualifikation nicht mehr. Dort wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als eigenständiges Gebiet erworben. Die Abrechnungsmöglichkeit ergibt sich dann aus der abgeschlossenen Gebietsweiterbildung. Wer sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche behandeln möchte, kann nach Absolvierung des ersten Gebietes eine zweite Weiterbildung (zweites Fachgebiet) anschließen. Bei Interesse hierfür wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsbüro.
Empfohlene Kurse 2027 für die Kinder- und Jugendlichen-Zusatzqualifikation Tiefenpsychologisch fundiert:
Grundlagenkurse:
• Von der Psychopathologie zur Diagnose nach ICD-10/MAS
• Mein erster Patient (interne Buchung)
• KJP - Reden, Spielen, Inszenieren
• Elternarbeit in der KJP
• Anamnese
• Psychoanalytische Entwicklungspsychologie bis zur Pubertät
• OPD-KJ Grundkurs
• OPD-KJ Vertiefungskurs: Strukturdiagnostik und Therapieplanung
• Projektive Testverfahren
• Standardisierte Testverfahren
Vertiefende Kurse:
• Kindheitstraumatisierung und ihre Folgen – Zur Behandlung von komplex traumatisierten Patientinnen und Patienten
• Angststörungen
• Wenn Therapie nicht reicht: Zusammenarbeit von Psychotherapie und der Münchner Jugendhilfe
• Alles nur ein Kinderspiel?
• Emerging Adulthood
• ADHS
• Verbalisieren und Deuten in der KJP
Erfahrungsräume:
• Das therapeutische Sandspiel nach Dora M. Kalff
• Bildnerisches und kreatives Gestalten in der Psychotherapie
• Mehr als ich in Worte fassen kann - Bilder im psychotherapeutischen Prozess
• Musikalische Darstellung psychischer Dynamiken (für KJP und Erwachsene)