Psychotherapie mit Gruppen ist ein spannendes, zugleich auch anspruchsvolles Arbeitsfeld voller Herausforderungen,
die inzwischen von den Krankenkassen angemessen honoriert wird. Sie erweitert das eigene Behandlungsspektrum und
bietet eine zusätzliche Möglichkeit, vielen Patienten ein Erfolg versprechendes Therapieangebot zu machen.
Die Gruppentherapie-Zusatzausbildung ist nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung. Deshalb ist auch die Approbationsbehörde
nicht zuständig. Sie ist eine zusätzliche Qualifikation, die die Kassenärztliche Vereinigung verlangt, damit
man später Gruppentherapien auf Krankenkassenkosten abrechnen darf. Die Psychotherapie-Richtlinien legen folgende
Bedingungen fest. Zur Abrechnungsgenehmigung GRT müssen Sie folgendes nachweisen:
I 120 Std. Selbsterfahrung in der Gruppe (Selbsterfahrung im Rahmen der Vollausbildung wird anerkannt)
I 48 Std. Theorie
I 120 Std. kontinuierliche Gruppenbehandlung
I mit mind. 40 Std. Supervision bei einem anerkannten Gruppentherapie-Supervisor (Liste siehe Intranet)
Die KV will dies durch ein Zeugnis des Instituts bestätigt haben. Das Institut stellt das Zeugnis aus, wenn folgende Kriterien
erfüllt sind: Sie besuchen die 3 Kurse, Sie führen die notwendige Stundenzahl Gruppentherapie durch, Sie lassen diese nach
jeder dritten Gruppensitzung supervidieren. Sie erhalten obige Bescheinigung und eine Rechnung über die Bearbeitung in
Höhe von 75,– €. Weitere Infos erhalten Sie im Intranet unter Gruppentherapie-Zusatzausbildung auf www.cip-akademie.de.